Gewerbeabfallverordnung
Umfassende Dokumentationspflichten
Im August 2017 ist die Novelle der Gewerbeabfallverordnung in Kraft getreten. Mit der Novelle soll unter anderem die Getrennterfassung von Abfällen in Gewerbebetrieben sowie bei Bau- und Abbruchabfällen gestärkt werden. Ab diesem Zeitpunkt werden viele Unternehmen in Deutschland dazu verpflichtet, ihre Abfallentsorgung zu dokumentieren. Diese Dokumentationen sind vorzuhalten und auf Verlangen den Behörden elektronisch zu übersenden.
Wir stellen Ihnen dazu unsere webbasierte Lösung zur Verfügung, mit der Sie überprüfen können ob Ihr Unternehmen betroffen ist und mit deren Hilfe einfach Dokumentationen erstellt, bearbeitet und versendet werden können.
Die Gewerbeabfallverordnung können Sie als PDF downloaden.
Fragen und Antworten zur neuen Gewerbeabfallverordnung
Gewerbliche Abfälle sind zum einen Abfälle, die auf Grund ihrer Beschaffenheit oder Zusammensetzung denen aus privaten Haushalten ähnlich sind. Zum anderen handelt es sich um gewerbliche und industrielle Produktionsabfälle.
Nachstehende Tabelle spezifiziert diese Abfälle
Fraktion | Abfallverzeichnisverordnung (AVV) |
---|---|
Baustoffe auf Gipsbasis | AVV-ASN 17 08 02 |
Beton | AVV-ASN 17 01 01 |
Bitumengemische | AVV-ASN 17 03 02 |
Dämmmeterial | AVV-ASN 17 06 04 |
Fliesen, Ziegel, Keramik | AVV-ASN 17 01 03 |
Glas | AVV-ASN 1702 02 |
Holz | AVV-ASN 17 02 01 |
Kunststoff | AVV-ASN 17 02 03 |
Metalle und Legierungen | AVV-ASN 17 04 01-17 04 07/17 04 11 |
Ziegel | AVV-ASN 17 01 02 |
Gewerbeabfälle sind zum großen Teil auch Wertstoffe. Bislang landeten diese Wertstoffe jedoch häufig in Verbrennungsanlagen. Dies obwohl in vielen Fällen eine Sortierung technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar wäre.
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz KrWG sieht bereits seit dem Jahre 2015 eine getrennte Erfassung für Papier, Metall, Kunststoffe und Glas vor. Darüber hinaus schreibt das KrWG vor, dass ab dem Jahre 2020 mindestens 65% der Siedlungsabfälle zum Recycling vorbereitet werden müssen. Im Bereich der Bau- und Abbruchabfälle sollen mindestens 70% der Abfälle zum Recycling vorbereitet werden.
- Die gemischte Erfassung gewerblicher Abfälle soll eingeschränkt und die Getrennterfassung gestärkt werden
- Es wird eine weitgehende Getrennthaltungspflicht für Bau- und Abbruchabfälle eingeführt
- Gemischt erfasste Abfälle müssen vorbehandelt werden, um das Recycling zu erleichtern
- Es werden Sortier- und Recyclingquoten bei der Vorbehandlung eingeführt
- Die Einhaltung der Gewerbeabfallverordnung soll durch die zuständigen Behörden kontrollierbar werden
Kommen Abfallerzeuger und -besitzer den Dokumentationspflichten nicht oder nicht richtig nach, so stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu EUR 100.000,- geahndet werden kann.
Es gibt dazu keine Formvorschrift. In der Verordnung sind lediglich nicht abschließende Beispiele wie, Fotos, Skizzen und Rechnungen genannt.
Unser Dokumentationstool führt Sie einfach und komfortabel durch ein Menü, so dass durch Eingaben und Uploads am Ende eine sinnvolle und lückenlose Dokumentation entsteht, die Sie jederzeit auch für Ihren Geschäftsbericht oder für Ihr Marketing nutzen könne.
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