Gewerbeabfallverordnung

Umfassende Dokumentationspflichten

Im August 2017 ist die Novelle der Gewerbeabfallverordnung in Kraft getreten. Mit der Novelle soll unter anderem die Getrennterfassung von Abfällen in Gewerbebetrieben sowie bei Bau- und Abbruchabfällen gestärkt werden. Ab diesem Zeitpunkt werden viele Unternehmen in Deutschland dazu verpflichtet, ihre Abfallentsorgung zu dokumentieren. Diese Dokumentationen sind vorzuhalten und auf Verlangen den Behörden elektronisch zu übersenden.

Wir stellen Ihnen dazu unsere webbasierte Lösung zur Verfügung, mit der Sie überprüfen können ob Ihr Unternehmen betroffen ist und mit deren Hilfe einfach Dokumentationen erstellt, bearbeitet und versendet werden können.

Die Gewerbeabfallverordnung können Sie als PDF downloaden.

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Fragen und Antworten zur neuen Gewerbe­­abfall­verordnung

Gewerbliche Abfälle sind zum einen Abfälle, die auf Grund ihrer Beschaffenheit oder Zusammensetzung denen aus privaten Haushalten ähnlich sind. Zum anderen handelt es sich um gewerbliche und industrielle Produktionsabfälle.

Nachstehende Tabelle spezifiziert diese Abfälle

Fraktion Abfallverzeichnisverordnung (AVV)
Baustoffe auf Gipsbasis AVV-ASN 17 08 02
Beton AVV-ASN 17 01 01
Bitumengemische AVV-ASN 17 03 02
Dämmmeterial AVV-ASN 17 06 04
Fliesen, Ziegel, Keramik AVV-ASN 17 01 03
Glas AVV-ASN 1702 02
Holz AVV-ASN 17 02 01
Kunststoff AVV-ASN 17 02 03
Metalle und Legierungen AVV-ASN 17 04 01-17 04 07/17 04 11
Ziegel AVV-ASN 17 01 02

Gewerbeabfälle sind zum großen Teil auch Wertstoffe. Bislang landeten diese Wertstoffe jedoch häufig in Verbrennungsanlagen. Dies obwohl in vielen Fällen eine Sortierung technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar wäre.

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz KrWG sieht bereits seit dem Jahre 2015 eine getrennte Erfassung für Papier, Metall, Kunststoffe und Glas vor. Darüber hinaus schreibt das KrWG vor, dass ab dem Jahre 2020 mindestens 65% der Siedlungsabfälle zum Recycling vorbereitet werden müssen. Im Bereich der Bau- und Abbruchabfälle sollen mindestens 70% der Abfälle zum Recycling vorbereitet werden.

  • Die gemischte Erfassung gewerblicher Abfälle soll eingeschränkt und die Getrennterfassung gestärkt werden
  • Es wird eine weitgehende Getrennthaltungspflicht für Bau- und Abbruchabfälle eingeführt
  • Gemischt erfasste Abfälle müssen vorbehandelt werden, um das Recycling zu erleichtern
  • Es werden Sortier- und Recyclingquoten bei der Vorbehandlung eingeführt
  • Die Einhaltung der Gewerbeabfallverordnung soll durch die zuständigen Behörden kontrollierbar werden

Kommen Abfallerzeuger und -besitzer den Dokumentationspflichten nicht oder nicht richtig nach, so stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu EUR 100.000,- geahndet werden kann.

Es gibt dazu keine Formvorschrift. In der Verordnung sind lediglich nicht abschließende Beispiele wie, Fotos, Skizzen und Rechnungen genannt.

Unser Dokumentationstool führt Sie einfach und komfortabel durch ein Menü,  so dass durch Eingaben und Uploads am Ende eine sinnvolle und lückenlose Dokumentation entsteht, die Sie jederzeit auch für Ihren Geschäftsbericht oder für Ihr Marketing nutzen könne.


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