Getrennthaltungsquote

Wir vermitteln einen zugelassenen Sachverständigen in Ihrer Nähe

Die Gewerbeabfallverordnung sieht vor, dass die Pflichten zur Vorbehandlung entfallen können, wenn die Getrenntsammlungsquote im vorangegangenen Kalenderjahr mindestens 90 Masseprozent betragen hat.

Die Erfüllung dieser Quote ist durch zugelassene Sachverständige nachzuweisen.

Nehlsen vermittelt Ihnen den Kontakt zu einem zugelassenen Gutachter oder einer Gutachterorganisation in Ihrer Nähe.